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  • ab 01.07.1996 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 StiftAuszVer

Bibliographie

Titel
Stiftung einer Auszeichnung für vorbildliche Verdienste um den Nächsten
Redaktionelle Abkürzung
StiftAuszVer,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
11430000005003

1.
Für vorbildliche Verdienste um den Nächsten wird als Zeichen des Dankes und der Anerkennung eine Verdienstmedaille gestiftet.

2.
Die Verdienstmedaille kann natürlichen Personen verliehen werden, die sich im Land Niedersachsen ehrenamtlich durch vorbildliche Verdienste um den Nächsten ausgezeichnet haben.

3.
Die Verdienstmedaille besteht aus Silber und zeigt auf der Schauseite ein springendes Roß, auf der Rückseite die Aufschrift "Für Verdienste um den Nächsten". Sie hat einen Durchmesser von 30 mm.

Das Nähere ergibt sich aus dem als Anlage abgedruckten Muster.

4.
Die Verdienstmedaille wird von der Ministerpräsidentin oder dem Ministerpräsidenten verliehen. Die oder der Beliehene erhält eine Verleihungsurkunde und eine verkleinerte Ausführung der Medaille als Anstecknadel.

5.
Die Verdienstmedaille geht in das Eigentum der oder des Beliehenen über.

6.
Die Ausführungsvorschriften erläßt die Staatskanzlei.