Art. 1 RdFunk6.ÄG - Zustimmungsgesetz
Bibliographie
- Titel
- Gesetz zu dem Sechsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag und zur Änderung des Niedersächsischen Mediengesetzes
- Redaktionelle Abkürzung
- RdFunk6.ÄG,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22620
(1) Dem am 20./21. Dezember 2001 unterzeichneten Sechsten Staatsvertrag zur Änderung des Rundfunkstaatsvertrages, des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrages und des Mediendienste-Staatsvertrages (Sechster Rundfunkänderungsstaatsvertrag) wird zugestimmt.
(2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
(3) Der Staatsvertrag tritt nach seinem Artikel 4 Abs. 2 Satz 1 am 1. Juli 2002 in Kraft. Wird der Staatsvertrag nach seinem Artikel 4 Abs. 2 Satz 2 gegenstandslos, so wird dies bis zum 31. Juli 2002 im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt gemacht.