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  • ab 26.06.2002 (aktuelle Fassung)

Art. 1 RdFunk6.ÄG - Zustimmungsgesetz

Bibliographie

Titel
Gesetz zu dem Sechsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag und zur Änderung des Niedersächsischen Mediengesetzes
Redaktionelle Abkürzung
RdFunk6.ÄG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22620

(1) Dem am 20./21. Dezember 2001 unterzeichneten Sechsten Staatsvertrag zur Änderung des Rundfunkstaatsvertrages, des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrages und des Mediendienste-Staatsvertrages (Sechster Rundfunkänderungsstaatsvertrag) wird zugestimmt.

(2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

(3) Der Staatsvertrag tritt nach seinem Artikel 4 Abs. 2 Satz 1 am 1. Juli 2002 in Kraft. Wird der Staatsvertrag nach seinem Artikel 4 Abs. 2 Satz 2 gegenstandslos, so wird dies bis zum 31. Juli 2002 im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt gemacht.