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  • ab 16.04.2008 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 VwMStKErl

Bibliographie

Titel
Verwaltungsmodernisierung; Organisations- und Standortentscheidungen im Geschäftsbereich der StK
Redaktionelle Abkürzung
VwMStKErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20100

Mit dem Bezugsbeschluss wurden die Aufgaben "Vollzug des Mediendienstestaatsvertrages, insbesondere die Kontrolle der Anbieterkennzeichnung" und "Vollzug des Teledienstegesetzes" auf das LAVES verlagert.

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zum Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrag vom 26.1.2007 (Nds. GVBl. S. 54) und des Telemediengesetzes vom 26.2.2007 (BGBl. I S. 179) am 1.3.2007 sind der Mediendienstestaatsvertrag und das Teledienstegesetz aufgehoben worden. Die bisherigen Regelungen zu Mediendiensten und Telediensten sind nunmehr unter dem Begriff "Telemedien" zusammengefasst, bereichsspezifisch vereinfacht und vereinheitlicht worden. Der wesentliche Regelungsinhalt des bisherigen Mediendienstestaatsvertrages ist in den Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (Rundfunkstaatsvertrag) überführt worden.

In Konkretisierung von Nummer 1.2 des Bezugsbeschlusses ist das LAVES nach § 59 Abs. 2 des Rundfunkstaatsvertrages seit dem 1.3.2007 zuständig für die Aufsicht über die Einhaltung der Bestimmungen für Telemedien mit Ausnahme des Datenschutzes.

An das
Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit