Art. 1 LGÄHE/NIStV
Bibliographie
- Titel
- Staatsvertrag zwischen dem Land Hessen und dem Land Niedersachsen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze
- Redaktionelle Abkürzung
- LGÄHE/NIStV,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 10100
(1) Dieser Staatsvertrag ändert die gemeinsame Landesgrenze zwischen dem Land Hessen und dem Land Niedersachsen - im Folgenden: Länder - durch Austausch der in der Anlage 1 bezeichneten Flächen. Die Änderungen sind in dem als Anlage 2 beigefügten Kartenblatt grafisch dargestellt. Die Anlagen sind Bestandteile des Staatsvertrages.
(2) In das Hoheitsgebiet des Landes Hessen gehen über die in Anlage 1 aufgeführten Flächen in der Gemarkung Escherode. In das Hoheitsgebiet des Landes Niedersachsen gehen über die in Anlage 1 aufgeführten Flächen in der Gemarkung Nieste. Die getauschten Flächen haben jeweils eine Größe von 144.772 m2.
Nach Artikel 5 tritt dieser Staatsvertrag am Ersten des auf den Austausch der Ratifikationsurkunden folgenden Monats in Kraft.
Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 5 Absatz 2 in Kraft tritt, ist nach § 1 Absatz 3 des Gesetzes zum Staatsvertrag zwischen dem Land Hessen und dem Land Niedersachsen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze vom 13. April 2011 (Nds. GVBl. S. 100) im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen.