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  • ab 09.03.2005 (aktuelle Fassung)

Art. 1 RdFunk8.ÄG

Bibliographie

Titel
Gesetz zum Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag
Redaktionelle Abkürzung
RdFunk8.ÄG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22620

(1) Dem am 8./15. Oktober 2004 unterzeichneten Achten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Achter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) wird zugestimmt.

(2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

(3) 1Der Staatsvertrag tritt nach seinem Artikel 9 Abs. 2 Satz 1 mit Ausnahme seines Artikels 6 Nr. 7 am 1. April 2005 in Kraft. 2Artikel 6 Nr. 7 des Staatsvertrages tritt am 1. Januar 2007 in Kraft. 3Wird der Staatsvertrag nach seinem Artikel 9 Abs. 2 Satz 3 gegenstandslos, so wird dies bis zum 30. April 2005 im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt gemacht.