Art. 1 RdFunk8.ÄG
Bibliographie
- Titel
- Gesetz zum Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag
- Redaktionelle Abkürzung
- RdFunk8.ÄG,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22620
(1) Dem am 8./15. Oktober 2004 unterzeichneten Achten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Achter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) wird zugestimmt.
(2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
(3) 1Der Staatsvertrag tritt nach seinem Artikel 9 Abs. 2 Satz 1 mit Ausnahme seines Artikels 6 Nr. 7 am 1. April 2005 in Kraft. 2Artikel 6 Nr. 7 des Staatsvertrages tritt am 1. Januar 2007 in Kraft. 3Wird der Staatsvertrag nach seinem Artikel 9 Abs. 2 Satz 3 gegenstandslos, so wird dies bis zum 30. April 2005 im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt gemacht.