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  • ab 01.01.2020 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 HKE-RdErl

Bibliographie

Titel
Herkunftsempfehlungen für forstliches Vermehrungsgut für Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
HKE-RdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
79100

Die Verwendung standortgerechter Baumarten und die Wahl geeigneter Herkünfte forstlichen Vermehrungsgutes bei der Bestandesbegründung und -verjüngung sind für die langfristige Betriebssicherheit, die Sicherung der vielfältigen nachhaltigen Leistungen der künftigen Wälder und für die Vorsorge vor den Risiken durch den Klimawandel wesentliche Voraussetzung.

Die für Niedersachsen geeigneten Herkünfte wurden von der Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt (NW-FVA), Abt. C (Waldgenressourcen), Prof.-Oelkers-Straße 6, 34346 Hann. Münden, im Merkblatt "Empfohlene Herkünfte forstlichen Vermehrungsgutes für Niedersachsen (Herkunftsempfehlungen)" zusammengestellt. Das Merkblatt wird bei Bedarf aktualisiert und ist in der jeweils aktuellen Fassung im Internetauftritt der NW-FVA unter http://www.nw-fva.de/HKE/ abzurufen.

Die Herkunftsempfehlungen sind im Rahmen des Regierungsprogramms "Langfristige ökologische Waldentwicklung" (LÖWE+) anzuwenden. Im Übrigen wird die Anwendung empfohlen.

Dieser RdErl. tritt am 1.1.2020 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2025 außer Kraft.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch RdErl. vom 1. Dezember 2019 (Nds. MBl. S. 1665)

An die
Anstalt Niedersächsische Landesforsten
Nordwestdeutsche Forstliche Versuchsanstalt

Nachrichtlich:

An
die Klosterkammer Hannover
die Landwirtschaftskammer Niedersachsen
die Nationalparkverwaltung "Harz"
die Oberfinanzdirektion Hannover
den Niedersächsischen Landesrechnungshof