Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 04.09.1985, Az.: 6 C 18/84

Beplanung; Wohngebiet; Splittersiedlung; Landwirtschaftlicher Betrieb; Landwirtschaft

Bibliographie

Gericht
OVG Niedersachsen
Datum
04.09.1985
Aktenzeichen
6 C 18/84
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1985, 12634
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OVGNI:1985:0904.6C18.84.0A

Fundstellen

  • AgrarR 1986, 149
  • RdL 1986, 35

Amtlicher Leitsatz

Eine Beplanung als ein allgemeines Wohngebiet ist nicht ohne weiteres zulässig, sofern es sich um eine Splittersiedlung im Außenbereich in Nachbarschaft zu einem landwirtschaftlichen Betrieb handelt. Es ist zu beachten, daß eine Verstärkung der Abwehrpositionen der Wohnbebauung gegenüber landwirtschaftlichen Emissionen erfolgt.