Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 04.09.1985, Az.: 6 C 18/84
Beplanung; Wohngebiet; Splittersiedlung; Landwirtschaftlicher Betrieb; Landwirtschaft
Bibliographie
- Gericht
- OVG Niedersachsen
- Datum
- 04.09.1985
- Aktenzeichen
- 6 C 18/84
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1985, 12634
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OVGNI:1985:0904.6C18.84.0A
Rechtsgrundlage
- § 1 Abs. 5 Nr. 8 BauGB
Fundstellen
- AgrarR 1986, 149
- RdL 1986, 35
Amtlicher Leitsatz
Eine Beplanung als ein allgemeines Wohngebiet ist nicht ohne weiteres zulässig, sofern es sich um eine Splittersiedlung im Außenbereich in Nachbarschaft zu einem landwirtschaftlichen Betrieb handelt. Es ist zu beachten, daß eine Verstärkung der Abwehrpositionen der Wohnbebauung gegenüber landwirtschaftlichen Emissionen erfolgt.