Oberlandesgericht Oldenburg
Beschl. v. 17.03.1983, Az.: 2 W 32/83

Blutalkoholgehalt; Alkoholaufnahme nach Unfall; Ablehnung der Versicherungsansprüche; Tatsachenvortrag

Bibliographie

Gericht
OLG Oldenburg
Datum
17.03.1983
Aktenzeichen
2 W 32/83
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1983, 13123
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OLGOL:1983:0317.2W32.83.0A

Fundstelle

  • VersR 1984, 482

Redaktioneller Leitsatz

Redaktioneller Leitsatz:

Behauptet der Versicherte, daß der festgestellte Blutalkoholgehalt auf einer Alkoholaufnahme nach dem Unfall basiert und will er diese Behauptung gegen eine Ablehnung der Versicherungsansprüche erfolgreich entgegenstellen, so hat er konkrete, einer Nachprüfung fähige Tatsachen vorzubringen.