Landessozialgericht Niedersachsen
Urt. v. 19.01.1994, Az.: L 4 Kr 124/92

Krankenversicherung; Abgrenzung; Krankenhaus; Krankenhausbehandlung; Rehabilitationsmaßnahme; Rehabilitation; Krankheit; Stabilisierung; Hilfe; Selbsthilfe; Geschäftsführung; Auftrag

Bibliographie

Gericht
LSG Niedersachsen
Datum
19.01.1994
Aktenzeichen
L 4 Kr 124/92
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1994, 11938
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:LSGNIHB:1994:0119.L4KR124.92.0A

Verfahrensgang

vorgehend
SG Hildesheim 08.07.1992 - S 2 Kr 186/91

Amtlicher Leitsatz

1. Entscheidendes Differenzierungskriterium zwischen einer Krankenhausbehandlung und einer medizinischen Rehabilitationsmaßnahme ist, ob die ärztliche Versorgung einer akut-behandlungsbedürftigen Krankheit oder aber die Stabilisierung eines Zustandes sowie die Hilfe zur Selbsthilfe im Vordergrund stehen.

2. Eine entsprechende Anwendung der Vorschriften der Geschäftsführung ohne Auftrag ist dann gerechtfertigt, wenn eine Leistung, die in den Aufgabenkreis eines sozialrechtlichen Leistungsträgers fällt, von einer anderen Institution erbracht wird, ohne daß Vorschriften vorhanden sind, die die Frage des Ausgleichs der hierdurch entstandenen Kosten regeln (Fortführung von LSG Celle vom 15.6.1993 - L 4 Kr 144/91).