Abschnitt 1 NdsK-DVbgÄndÜbkG 2011
Bibliographie
- Titel
- Gesetz zu der Übereinkunft zur Änderung der Durchführungsvereinbarung zu Artikel 5 Abs. 2 und Artikel 6 des Konkordats zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Land Niedersachsen
- Redaktionelle Abkürzung
- NdsK-DVbgÄndÜbkG 2011,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22300
(1) Der am 24. März 2011 unterzeichneten Übereinkunft zur Änderung der Durchführungsvereinbarung zu Artikel 5 Abs. 2 und Artikel 6 des Konkordats zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Land Niedersachsen wird zugestimmt.
(2) Die Übereinkunft wird in der Anlage veröffentlicht.