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  • ab 01.08.2010 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 NdsK-DVbgÄndÜbkG 2011

Bibliographie

Titel
Gesetz zu der Übereinkunft zur Änderung der Durchführungsvereinbarung zu Artikel 5 Abs. 2 und Artikel 6 des Konkordats zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Land Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
NdsK-DVbgÄndÜbkG 2011,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22300

(1) Der am 24. März 2011 unterzeichneten Übereinkunft zur Änderung der Durchführungsvereinbarung zu Artikel 5 Abs. 2 und Artikel 6 des Konkordats zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Land Niedersachsen wird zugestimmt.

(2) Die Übereinkunft wird in der Anlage veröffentlicht.