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§ 19 BörsenratsVO - In-Kraft-Treten

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Wahl des Börsenrats der Niedersächsischen Börse zu Hannover und der Warenterminbörse Hannover
Redaktionelle Abkürzung
BörsenratsVO,NI
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
41710

(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Wahl des Börsenrats der Niedersächsischen Börse zu Hannover und der Warenterminbörse Hannover vom 9. Oktober 1998 (Nds. GVBl. S. 654), geändert durch Verordnung vom 22. Oktober 2001 (Nds. GVBl. S. 666), außer Kraft.

(3) Für den zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieser Verordnung amtierenden Börsenrat der Niedersächsischen Börse zu Hannover und den zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieser Verordnung amtierenden Börsenrat der Warenterminbörse Hannover bleibt die in Absatz 2 genannte Verordnung bis zum Ende der jeweiligen Amtsdauer anzuwenden.

Hannover, den 21. Juli 2004

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

H i r c h e
Minister