§ 62 HaLandVerfG
Bibliographie
- Titel
- Landesverfassungs-Gesetz für das Königreich Hannover
- Redaktionelle Abkürzung
- HaLandVerfG,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 10000020000000
(1) Den in den verschiedenen Provinzen bestehenden ritterschaftlichen Corporationen verbleiben ihre statutenmäßigen Rechte.
(2) Den Ritterschaften steht die Befugniß zu, ihre Statuten mit Königlicher Genehmigung abzuändern oder neue Statuten einzuführen. Auch sind dieselben insbesondere befugt, mit Königlicher Genehmigung Vereine zur Erhaltung ihrer Güter zu errichten.