Abschnitt 2 ASozVZustRdErl
Bibliographie
- Titel
- Durchführung des Berufsbildungsgesetzes; Bestimmung der zuständigen Stelle für den Ausbildungsberuf der oder des Sozialversicherungsfachangestellten
- Redaktionelle Abkürzung
- ASozVZustRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22420
2.
Dieser RdErl. tritt am 1.1.2008 in Kraft. Gleichzeitig wird der Bezugserlass aufgehoben.
An die landesunmittelbaren Sozialversicherungsträger