Abschnitt 1 DRBefNBesGErl
Bibliographie
- Titel
- Dienstrechtliche Befugnisse und Übertragung von Zuständigkeiten nach dem Niedersächsischen Besoldungsgesetz
- Redaktionelle Abkürzung
- DRBefNBesGErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20400
Mit Wirkung vom 1. 1. 2017 werden auf das Niedersächsische Landesarchiv übertragen:
- 1.
gemäß Nummer 1.3 des Bezugsbeschlusses zu a die dienstrechtlichen Befugnisse für
Beamtinnen und Beamte der BesGr. A 15 und abwärts und
vergleichbare Beschäftigte;
- 2.
die Zuständigkeit für die Anerkennung von Zeiten als Erfahrungszeiten nach § 25 Abs. 2 und § 72 Abs. 2 NBesG für Beamtinnen und Beamte der BesGr. A 15 und abwärts.
Entscheidungen nach Satz 1 Nr. 1 über die Besetzung von Standortleitungen bedürfen der Zustimmung der StK.
Der Bezugserlass zu b tritt mit Ablauf des 31. 12. 2016 außer Kraft.
An das
Niedersächsische Landesarchiv