Versionsverlauf

Pflichtfeld

  • ab 01.01.2017 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 DRBefNBesGErl

Bibliographie

Titel
Dienstrechtliche Befugnisse und Übertragung von Zuständigkeiten nach dem Niedersächsischen Besoldungsgesetz
Redaktionelle Abkürzung
DRBefNBesGErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20400

Mit Wirkung vom 1. 1. 2017 werden auf das Niedersächsische Landesarchiv übertragen:

  1. 1.

    gemäß Nummer 1.3 des Bezugsbeschlusses zu a die dienstrechtlichen Befugnisse für

    • Beamtinnen und Beamte der BesGr. A 15 und abwärts und

    • vergleichbare Beschäftigte;

  2. 2.

    die Zuständigkeit für die Anerkennung von Zeiten als Erfahrungszeiten nach § 25 Abs. 2 und § 72 Abs. 2 NBesG für Beamtinnen und Beamte der BesGr. A 15 und abwärts.

Entscheidungen nach Satz 1 Nr. 1 über die Besetzung von Standortleitungen bedürfen der Zustimmung der StK.

Der Bezugserlass zu b tritt mit Ablauf des 31. 12. 2016 außer Kraft.

An das
Niedersächsische Landesarchiv