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§ 49 NGefAG - Unterrichtung des Landtages

Bibliographie

Titel
Niedersächsisches Gefahrenabwehrgesetz (NGefAG)
Amtliche Abkürzung
NGefAG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21011100000000

Die Landesregierung erstattet dem Landtag jährlich, erstmals im Jahr 1995, einen Bericht über die Entwicklung und die Schwerpunkte polizeilicher Arbeit zur Vorsorge für die Verfolgung und zur Verhütung von Straftaten. Hierbei ist insbesondere auf die Einrichtung von Kontrollstellen (§ 14) und den Einsatz besonderer Mittel oder Methoden (§§ 34 bis 37) einzugehen.