Oberlandesgericht Oldenburg
Beschl. v. 26.09.1994, Az.: 12 UF 68/94
Scheidung der ersten Ehe; Betrag aus Versorgungsausgleich; Versorgungsausgleich für zweite Ehe; Ausgleich beamtenrechtlicher Anwartschaften
Bibliographie
- Gericht
- OLG Oldenburg
- Datum
- 26.09.1994
- Aktenzeichen
- 12 UF 68/94
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1994, 16543
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OLGOL:1994:0926.12UF68.94.0A
Rechtsgrundlagen
- § 1587a Abs. 2 Nr. 1 BGB
- § 57 BeamtVG
- § 4 VAHRG
- § 5 Abs. 1 VAHRG
Fundstelle
- FamRZ 1995, 298 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Es kommt zur Berücksichtigung des ungekürzten Betrages und nicht des aufgrund der Durchführung des Versorgungsausgleichs bei Scheidung der ersten Ehe nach § 57 BeamtVG gekürzten Betrages der Anwartschaften, wenn im Rahmen der Scheidung einer zweiten Ehe ereut ein Versorgungsausgleich durchzuführen ist und auf seiten dieser Partei beamtenrechtliche Anwartschaften auszugleichen sind.