Oberlandesgericht Oldenburg
Beschl. v. 26.09.1994, Az.: 12 UF 68/94

Scheidung der ersten Ehe; Betrag aus Versorgungsausgleich; Versorgungsausgleich für zweite Ehe; Ausgleich beamtenrechtlicher Anwartschaften

Bibliographie

Gericht
OLG Oldenburg
Datum
26.09.1994
Aktenzeichen
12 UF 68/94
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1994, 16543
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OLGOL:1994:0926.12UF68.94.0A

Fundstelle

  • FamRZ 1995, 298 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Es kommt zur Berücksichtigung des ungekürzten Betrages und nicht des aufgrund der Durchführung des Versorgungsausgleichs bei Scheidung der ersten Ehe nach § 57 BeamtVG gekürzten Betrages der Anwartschaften, wenn im Rahmen der Scheidung einer zweiten Ehe ereut ein Versorgungsausgleich durchzuführen ist und auf seiten dieser Partei beamtenrechtliche Anwartschaften auszugleichen sind.