Oberlandesgericht Oldenburg
Beschl. v. 10.01.1984, Az.: 4 WF 273/83
Scheidung englischer Eheleute; Englisches Recht; Rückverweisung auf deutsches Recht; Internationale deutsche Zuständigkeit; Versorgungsausgleich
Bibliographie
- Gericht
- OLG Oldenburg
- Datum
- 10.01.1984
- Aktenzeichen
- 4 WF 273/83
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1984, 10415
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OLGOL:1984:0110.4WF273.83.0A
Rechtsgrundlagen
- § 1587 BGB
- Art. 17 EGBGB (a.F.)
- Sec. 3 Abs. 1 Recognition of Divorces and Legal Separations Act 1971
- § 606b ZPO (a.F.)
Fundstellen
- FamRZ 1984, 715
- IPRspr 1984, 57
Redaktioneller Leitsatz
Redaktioneller Leitsatz:
1. Zur Anwendung englischen Rechts auf eine Scheidung englischer Eheleute.
2. Eine Rückverweisung auf das deutsche Recht ist im englischen Recht nicht enthalten.
3. Die Anerkennung der internationalen deutschen Zuständigkeit nach § 606b ZPO, Sec. 3 Abs. 1 Recognition of Divorces and Legal Separations Act 1971 bringt eine verdeckte Rückverweisung mit sich.
4. Dabei ist die Anwendung des Rechts des Versorgungsausgleichs nicht in der Rückverweisung enthalten. Entsprechende Regelungen sind im englischen Recht nicht enthalten.