Oberlandesgericht Oldenburg
Beschl. v. 10.01.1984, Az.: 4 WF 273/83

Scheidung englischer Eheleute; Englisches Recht; Rückverweisung auf deutsches Recht; Internationale deutsche Zuständigkeit; Versorgungsausgleich

Bibliographie

Gericht
OLG Oldenburg
Datum
10.01.1984
Aktenzeichen
4 WF 273/83
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1984, 10415
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OLGOL:1984:0110.4WF273.83.0A

Fundstellen

  • FamRZ 1984, 715
  • IPRspr 1984, 57

Redaktioneller Leitsatz

Redaktioneller Leitsatz:

1. Zur Anwendung englischen Rechts auf eine Scheidung englischer Eheleute.

2. Eine Rückverweisung auf das deutsche Recht ist im englischen Recht nicht enthalten.

3. Die Anerkennung der internationalen deutschen Zuständigkeit nach § 606b ZPO, Sec. 3 Abs. 1 Recognition of Divorces and Legal Separations Act 1971 bringt eine verdeckte Rückverweisung mit sich.

4. Dabei ist die Anwendung des Rechts des Versorgungsausgleichs nicht in der Rückverweisung enthalten. Entsprechende Regelungen sind im englischen Recht nicht enthalten.