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  • ab 09.09.2009 (aktuelle Fassung)

§ 2 LGrenzÄndStVG

Bibliographie

Titel
Gesetz zum Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze
Redaktionelle Abkürzung
LGrenzÄndStVG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
10100

Die Gebiete, die nach Artikel 1 Abs. 3 des Staatsvertrages von der Freien Hansestadt Bremen auf das Land Niedersachsen übergehen, werden mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Staatsvertrages in die Gemeinde Loxstedt, Landkreis Cuxhaven, eingegliedert.