Oberlandesgericht Oldenburg
Urt. v. 18.04.1989, Az.: 12 U 15/89

Militärflughafen; Verletzung der Vorfahrt; Grundsätze des StVG ; Grundsätze der StVO; Gefahr einer Kollision; Gebot der beiderseitigen Verständigung

Bibliographie

Gericht
OLG Oldenburg
Datum
18.04.1989
Aktenzeichen
12 U 15/89
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1989, 14244
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OLGOL:1989:0418.12U15.89.0A

Fundstelle

  • VersR 1990, 398 (red. Leitsatz)

Redaktioneller Leitsatz

Redaktioneller Leitsatz:

Die Grundsätze des StVG und der StVO sind auf eine Verletzung der Vorfahrt innerhalb eines Militärflughafens, welcher dem öffentlichen Verkehr nicht zugänglich ist, anzuwenden. Es kommt zur Anwendung des § 8 StVO, wonach bei Gefahr einer Kollision das Gebot der beiderseitigen Verständigung nach Lage des Falls an die Stelle fester Regeln tritt (siehe auch OLG Saarbrücken VerkMitt 1982, 56).