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Niedersächsisches Versammlungsgesetz (NVersG)

Bibliographie

Titel
Niedersächsisches Versammlungsgesetz (NVersG)
Amtliche Abkürzung
NVersG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21031

Vom 7. Oktober 2010 (Nds. GVBl. S. 465 - VORIS 21031 -) (1)(2)

Inhaltsübersicht(3)§§
Erster Teil
Allgemeine Bestimmungen
Grundsatz1
Versammlungsbegriff2
Friedlichkeit und Waffenlosigkeit3
Störungsverbot4
Zweiter Teil
Versammlungen unter freiem Himmel
Anzeige5
Zusammenarbeit6
Versammlungsleitung7
Beschränkung, Verbot, Auflösung8
Schutzausrüstungs- und Vermummungsverbot9
Besondere Maßnahmen10
Anwesenheitsrecht der Polizei11
Bild- und Tonübertragungen und -aufzeichnungen12
Dritter Teil
Versammlungen in geschlossenen Räumen
Versammlungsleitung13
Beschränkung, Verbot, Auflösung14
Besondere Maßnahmen15
Anwesenheitsrecht der Polizei16
Bild- und Tonübertragungen und -aufzeichnungen17
Vierter Teil
Befriedeter Bezirk für den Landtag
Verbot von Versammlungen im befriedeten Bezirk für den Landtag18
Zulassung von Versammlungen19
Fünfter Teil
Straf- und Bußgeldvorschriften
Strafvorschriften20
Bußgeldvorschriften21
Einziehung22
Sechster Teil
Schlussbestimmungen
Einschränkung eines Grundrechts23
Zuständigkeiten24
Kostenfreiheit25
Anlage
(zu § 18 Abs. 2 Satz 2)Anlage 1

Nach Artikel 6 Absatz 3 des Gesetzes vom 7. Oktober 2010 (Nds. GVBl. S. 465) gelten Zuständigkeitsvereinbarungen, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes nach § 6 Absatz 1 Nr. 2 des Modellkommunen-Gesetzes vom 8. Dezember 2005 (Nds. GVBl. S. 386), zuletzt geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 28. Oktober 2009 (Nds. GVBl. S. 366, 410), getroffen wurden und die von § 24 Absatz 1 Satz 2 NVersG abweichen, bis zum Ablauf ihrer vereinbarten Geltungsdauer fort.

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.