Amtsgericht Hannover
Beschl. v. 07.02.1983, Az.: 50 Cs 670 Js 19356/82

Fahrerlaubnisentzug; Sperrfristkürzung; Nachschulung; Charakterliche Nachreifung

Bibliographie

Gericht
AG Hannover
Datum
07.02.1983
Aktenzeichen
50 Cs 670 Js 19356/82
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1983, 10939
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:AGHANNO:1983:0207.50CS670JS19356.82.0A

Fundstelle

  • ZfS 1983, 283

Amtlicher Leitsatz

Die Sperrfrist für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis kann nachträglich verkürzt werden, wenn bei dem Verurteilten eine charakterliche Nachreifung in Bezug auf das Führen von Kraftfahrzeugen stattgefunden hat. Eine charakterliche Nachreifung kann angenommen werden, wenn der Täter an einem Nachschulungskurs des Modells "Mainz 77" teilgenommen hat und die Erfahrung gemacht hat ohne Fahrerlaubnis auskommen zu müssen, obwohl die wirtschaftliche Notwendigkeit zum Führen des Kraftfahrzeugs besteht.