Art. 1 FernunterÄG
Bibliographie
- Titel
- Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Änderung des Staatsvertrages über das Fernunterrichtswesen vom 16. Februar 1978
- Redaktionelle Abkürzung
- FernunterÄG,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22410100000000
(1) Dem am 4. Dezember 1991 in Bonn unterzeichneten Staatsvertrag über die Änderung des Staatsvertrages über das Fernunterrichtswesen vom 16. Februar 1978 wird zugestimmt.
(2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
(3) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel III in Kraft tritt, ist im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekanntzumachen. (1)
In Kraft getreten am 1. Februar 1994 (Bek. vom 6. Juni 1994, Nds. GVBl. S. 266).