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  • ab 19.10.2022 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 6 RL PMVKiTaErl - Anweisungen zum Verfahren

Bibliographie

Titel
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der berufsbegleitenden Qualifizierung für pädagogische Fachkräfte zur Praxismentorin oder zum Praxismentor in Kindertageseinrichtungen sowie zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen Kindertageseinrichtungen und ausbildenden Schulen durch regionale Vernetzungstagungen (RL Praxismentoring und Vernetzung für Kitas)
Redaktionelle Abkürzung
RL PMVKiTaErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21133

6.1 Für das Antragsverfahren, die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendungen gelten die VV/VV-Gk zu § 44 LHO, soweit nicht in diesen Zuwendungsrichtlinien Abweichungen zugelassen oder vorgeschrieben worden sind.

6.2 Bewilligungsstelle ist die Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung (AEWB), Bödekerstraße 16 in 30161 Hannover.

6.3 Die Bewilligung der Zuwendung für Maßnahmen nach den Nummern 2.1 und 2.2 erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Anträge.

6.4 Der Verwendungsnachweis ist abweichend von Nummer 6.1 der ANBest-P oder Nummer 5.4 der ANBest-Gk spätestens bis zum 15.11.2023 für den ersten Förderzeitraum und spätestens bis zum 15.11.2024 für den zweiten Förderzeitraum vorzulegen.

6.5 Nach VV/VV-Gk Nr. 5.1.5 zu § 44 LHO wird ein einfacher Verwendungsnachweis zugelassen.

6.6 Die zu verwendenden Formulare für die Antragsstellung und den Verwendungsnachweis werden von der Bewilligungsstelle zur Verfügung gestellt. Diese können auf der Internetseite der AEWB (https://www.aewb-nds.de/themen/fruehkindliche-bildung/praxismentoring/) abgerufen werden.

Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 7 des Erl. vom 19. Oktober 2022 (Nds. MBl. S. 1365)