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  • ab 30.03.2022 (aktuelle Fassung)

Anlage IdBuT-FördErl - Scoring-Modell zur Bewertung von Zuwendungsanträgen nach den Richtlinien "Inklusion durch Bildung und Teilhabe"

Bibliographie

Titel
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Projekten im Rahmen des Programms Inklusion durch Bildung und Teilhabe (Inklusion)
Redaktionelle Abkürzung
IdBuT-FördErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

Die Projektanträge müssen die in Nummer 4.3 der Richtlinien genannten Qualitätskriterien erfüllen. Sie werden von Gutachtern nach einem Punktesystem bewertet, wobei ein Projektantrag maximal insgesamt 100 Punkte erhalten kann. Ein Projektantrag ist förderwürdig, wenn eine Mindestpunktzahl von 60 erreicht wird.

Lfd. Nr.QualitätskriterienMindestpunktzahlHöchstpunktzahl
Hinweis: Alle Querschnittsziele (Nummer 2) sind bei der Konzeptionierung der Vorhaben integriert zu berücksichtigen (Mainstreaming). Sie sind daher im Rahmen der fachlichen Kriterien (Nummer 1) integriert zu beschreiben. Die getrennt dargestellte Bewertung in diesem Scoring dient der Transparenz.
1.Richtlinienspezifische fachliche Kriterien4070
A)Ausgangslage und Ziele unter Berücksichtigung der Querschnittsziele z. B.
  • Darstellung des Handlungsfeldes im Projektgebiet (auf der Grundlage von beispielsweise besonderen soziodemographischen Merkmalen, der Entwicklung von Zuwanderungszahlen, Schulabsentismus/Schulabbrecherquote, Anteil der Jugendlichen im Übergangssystem/ohne Ausbildung, Armutslagen bei Kindern, Jugendlichen und Familien etc.)

  • bestehende Netzwerke, ggf. Schwerpunkte im Projektgebiet

  • Strukturen der relevanten Bildungssysteme

1020
B)Qualität des Umsetzungskonzepts unter Berücksichtigung der Querschnittsziele

Schlüssiges Gesamtkonzept
Ziele, Inhalte, Methoden, Ablauf sowie Meilensteinplanung, ggf. Kooperation mit kommunaler Gebietskörperschaft und regionalen Bildungsakteuren, Zertifikate, individuelle Voraussetzungen der Projektteilnehmenden, Auswahl und Ansprache der Zielgruppe(n), angemessene Qualifikation des Personals, Evaluation (Formulierung von Prüfsystemen), Angemessenheit der Ausgaben im Verhältnis zur Durchführung und Zielsetzung des Projekts, Umgang mit Widerständen, Kontrolle von Seiten- und Nebeneffekten

Beitrag zur Erreichung der inhaltlichen Ziele der Richtlinie, z. B.
  • Erhöhung der Angebote an Zusatzqualifikationen für pädagogisches Personal

  • Stärkung der Elternkompetenz, Erhöhung der Teilnahme von Eltern an Schule (Schulleben, Schulverwaltung)

  • Ausbildung von fachlichen Schwerpunktthemen

  • Verminderung der Rückstellungsquote

  • Reduzierung der Schulabbrecherquote

  • Verringerung des Absentismus

  • Erhöhung der Überweisungen in die Sekundarstufe II

  • Erhöhung der Sprachkompetenzen

  • Aufbau von neuen Bildungsnetzwerken

  • Ausbau von bereits bestehenden Bildungsnetzwerken durch weitere Netzwerkpartner

  • Schwerpunktthema Arbeit mit Eltern

  • Durchführung von Schulungs-/Lerneinheiten

Innovationsgehalt
  • neue und bewährte Maßnahmen bzw. Wege in neuer Zusammenstellung

  • neue Ziele

  • Innovation im Kontext der Ausgangslage

  • neue Projektpartnerinnen oder Projektpartner

  • bisher vernachlässigte Zielgruppen wie beispielsweise Roma und Sinti

3050
2.Querschnittsziele2030
A)Gleichstellung der Geschlechter,
z. B.
Beitrag zum Abbau von geschlechtsspezifischen Stereotypen Einbindung der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten und der oder des kommunalen Integrationsbeauftragten Qualifizierungsmaßnahmen zur gendersensiblen Pädagogik/ Sozialisation
5
B)Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung,
z. B.
Beitrag zur Erhöhung der Chancengleichheit von Kindern und Jugendlichen mit Migrationsgeschichte, mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen und aus bildungsbenachteiligten oder sozial benachteiligten Familien
Qualifizierungsmaßnahmen zu Themen wie interkulturelle Kompetenzen, Diversity-Management, interreligiöser Dialog, Toleranz, Demokratiebildung
Sensibilisierung für die Themen Diskriminierung, Antisemitismus, Antiziganismus, Demokratie, Menschenrechte, Chancengleichheit Barrierefreiheit inklusive räumlicher, zeitlicher, sprachlicher und digitaler Barrierefreiheit
15
C)Ökologische Nachhaltigkeit/Nachhaltige Entwicklung
Öko-Audit-Zertifizierung nach EMAS - Verordnung (EG)
Nr. 1221/2009 *) der Projektträgerin/des Projektträgers bzw. Berücksichtigung verschiedener Dimensionen ökologischer Nachhaltigkeit wie
  • Klimaschutz

  • Vermeidung bzw. Verminderung der Umweltverschmutzung

  • Anpassung an den Klimawandel

  • Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft

5
D)Gute Arbeit
Die Personalstruktur im Projekt entspricht dem Leitbild "Gute Arbeit" z. B. durch Entgeltgleichheit, Sicherung und Erhöhung von Dauerarbeitsplätzen, Konzepten zur Work-Life-Balance, Familienfreundlichkeit, Weiterbildungsangebote.
5

Die Benennung der Unterpunkte dient nur der bespielhaften Veranschaulichung. Diese Unterpunkte müssen weder abschließend bearbeitet werden noch erheben sie den Anspruch auf Vollständigkeit. Eine Bearbeitung projektspezifischer zusätzlicher Aspekte ist ausdrücklich erwünscht.

Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. 11. 2009 über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 761/2001, sowie der Beschlüsse der Kommission 2001/681/EG und 2006/193/EG (ABl. EG Nr. L 342 S. 1; 2020 Nr. L 303 S. 24), zuletzt geändert durch Verordnung (EU) 2018/2026 der Kommission vom 19. 12. 2018 (ABl. EU Nr. L 325 S. 18).

Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 8 des Erlasses vom 30. März 2022 (Nds. MBl. S. 487)