Amtsgericht Emden
Urt. v. 25.04.1991, Az.: 6 Ds 11 Js 155/91 - 62/91
Fahrerlaubnisentzug; Führerscheinsperre; Ausnahme von der Sperre; Gemeinnütziger Zweck
Bibliographie
- Gericht
- AG Emden
- Datum
- 25.04.1991
- Aktenzeichen
- 6 Ds 11 Js 155/91 - 62/91
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1991, 11699
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:AGEMDEN:1991:0425.6DS11JS155.91.62.0A
Rechtsgrundlagen
- § 316 StGB
- § 69a StGB
Fundstellen
- DAR 1991, 433
- DAR 1991, 433 (Volltext mit amtl. LS)
- NZV 1991, 365 (Volltext mit red. LS)
Amtlicher Leitsatz
Von der Fahrerlaubnissperre wegen der Trunkenheitsfahrt des Angeklagten mit dem Privat-Pkw wurde das Fahren von Lastkraftwagen ausgenommen, weil die Privatfahrt nicht im Zusammenhang mit seiner ehrenamtlichen Tätigkeit beim THW steht. Dabei ist zu berücksichtigen, daß die Ausnahmeregelung dem Angeklagten selbst nur mittelbar zu Gute kommt, vorrangig soll sie einem gemeinnützigen Zweck dienen.