Amtsgericht Emden
Urt. v. 25.04.1991, Az.: 6 Ds 11 Js 155/91 - 62/91

Fahrerlaubnisentzug; Führerscheinsperre; Ausnahme von der Sperre; Gemeinnütziger Zweck

Bibliographie

Gericht
AG Emden
Datum
25.04.1991
Aktenzeichen
6 Ds 11 Js 155/91 - 62/91
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1991, 11699
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:AGEMDEN:1991:0425.6DS11JS155.91.62.0A

Fundstellen

  • DAR 1991, 433
  • DAR 1991, 433 (Volltext mit amtl. LS)
  • NZV 1991, 365 (Volltext mit red. LS)

Amtlicher Leitsatz

Von der Fahrerlaubnissperre wegen der Trunkenheitsfahrt des Angeklagten mit dem Privat-Pkw wurde das Fahren von Lastkraftwagen ausgenommen, weil die Privatfahrt nicht im Zusammenhang mit seiner ehrenamtlichen Tätigkeit beim THW steht. Dabei ist zu berücksichtigen, daß die Ausnahmeregelung dem Angeklagten selbst nur mittelbar zu Gute kommt, vorrangig soll sie einem gemeinnützigen Zweck dienen.