Anlage 9 HZBDVRdErl
Bibliographie
- Titel
- Durchführung der Verordnung über den Erwerb der fachbezogenen Hochschulzugangsberechtigung durch Prüfung
- Redaktionelle Abkürzung
- HZBDVRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22210022307001
(Bescheid über Nichtbestehen Nds. FH Hi.)
Niedersächsisches Prüfungsamt für den Erwerb der fachbezogenen Hochschulzugangsberechtigung
- Die/Der (1) örtliche Beauftragte für den Bereich der Niedersächsischen Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege
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( Anschrift) | (Ort, Datum) |
Sehr geehrte/geehrter (1)
Sie haben die Prüfung für den Erwerb der fachbezogenen Hochschulzugangsprüfung mit folgenden Ergebnissen in den einzelnen Teilprüfungen abgelegt:
Allgemeiner Teil der Prüfung | |
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Schriftliche Prüfung | ........... Punkte |
Mündliche Prüfung | ........... Punkte |
Besonderer Teil der Prüfung | |
Schriftliche Prüfung | ........... Punkte |
Mündliche Prüfung | ........... Punkte |
Gesamtpunktzahl | ........... Punkte |
Damit haben Sie die Prüfung nicht bestanden. Sie kann einmal wiederholt werden. Die Wiederholungsprüfung muss spätestens zu dem ein Jahr nach dem ersten Versuch angesetzten Prüfungstermin abgelegt werden. Anderenfalls gilt die Prüfung als endgültig nicht bestanden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch bei mir eingelegt werden. Die Frist wird auch durch Einlegung beim Prüfungsamt für den Erwerb der fachbezogenen Hochschulzugangsberechtigung, Berliner Allee 12, 30175 Hannover, gewahrt.
Hochachtungsvoll
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(Unterschrift)
Der Prüfung lagen die Verordnung über den Erwerb der fachbezogenen Hochschulzugangsberechtigung durch Prüfung vom 12.1.2001 (Nds. GVBl. S. 4) und der RdErl. des MK vom 12.1.2001 (Nds. MBl. S. 107) zu Grunde.