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  • ab 11.11.2008 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 WedSGemBeschl

Bibliographie

Titel
Selbständige Gemeinden; Erklärung der Gemeinde Wedemark zur selbständigen Gemeinde
Redaktionelle Abkürzung
WedSGemBeschl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20300

Die LReg hat durch Beschl. vom 11.11.2008 die Gemeinde Wedemark zur selbständigen Gemeinde erklärt (§ 12 Abs. 2 NGO).

Die den selbständigen Gemeinden obliegenden besonderen Aufgaben gehen zum 1.1.2009 auf die Gemeinde Wedemark über.

In der Anlage wird eine Übersicht der selbständigen Gemeinden in Niedersachsen bekannt gegeben.