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  • ab 24.12.2004 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 RPflPrüfHBG

Bibliographie

Titel
Gesetz zu dem Staatsvertrag mit der Freien Hansestadt Bremen über die Prüfung von Anwärterinnen und Anwärtern des gehobenen Justizdienstes - Rechtspflegerlaufbahn - bei dem Prüfungsamt für die Rechtspflegerprüfung bei der Niedersächsischen Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege
Redaktionelle Abkürzung
RPflPrüfHBG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
31320

(2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

(3) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 5 Abs. 2 in Kraft tritt, ist im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen. (1)

In Kraft getreten am 7. Juni 2005 (Bek. vom 14. Juni 2005, Nds. GVBl. S. 200)