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  • ab 01.03.2021 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 2 GDGebFreiRdErl

Bibliographie

Titel
Gebührenfreie Bereitstellung von Geobasisdaten der Vermessungs- und Katasterverwaltung sowie von Geofachdaten der Gutachterausschüsse und des Oberen Gutachterausschusses für Grundstückswerte
Redaktionelle Abkürzung
GDGebFreiRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21160

Für die in der Anlage aufgeführten Leistungen im amtlichen Vermessungswesen (digitale Standardprodukte der Geobasisdaten) sowie der amtlichen Grundstückswertermittlung (digitale Standardprodukte der Geofachdaten) wird von der Erhebung einer Gebühr abgesehen, da die Erhebung einer Gebühr dem öffentlichen Interesse widerspricht.

2.1 Die digitalen Standardprodukte werden durch das LGLN elektronisch über ein Portal bereitgestellt. Die Bereitstellung erfolgt vorrangig über Darstellungs- und Downloaddienste sowie Anwendungsprogrammierschnittstellen. Darüber hinaus soll auch der Download von Datenpaketen durch Selbstentnahme aus dem Portal oder über geeignete Applikationen ermöglicht werden.

2.2 Die digitalen Standardprodukte dürfen für jeden kommerziellen oder nicht-kommerziellen Zweck genutzt werden.

2.3 Erfolgt die Bereitstellung der digitalen Standardprodukte nicht nach Nummer 2.1, so ist nach der entsprechenden gebührenrechtlichen Vorschrift (siehe Nummer 1) für den Aufwand der Datenbereitstellung eine Gebühr zu erheben. Eine Gebühr ist auch anzusetzen, wenn digitale Geobasisdaten oder Geofachdaten auf Anforderung der oder des Nutzenden in einer vom Standard abweichenden Art und Weise bereitgestellt werden.

Außer Kraft am 1. Januar 2027 durch Nummer 3 Satz 3 des Runderlasses vom 26. Februar 2021 (Nds. MBl. S. 441)