Landessozialgericht Niedersachsen
Urt. v. 17.01.1991, Az.: L 6 U 40/89
Unfallversicherung; Gelegenheitsursache; Herztod; Streß; Alltäglich; Einwirkung; Gesundheitsschaden; Wahrscheinlichkeit; Mitverursachung
Bibliographie
- Gericht
- LSG Niedersachsen
- Datum
- 17.01.1991
- Aktenzeichen
- L 6 U 40/89
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1991, 11594
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:LSGNIHB:1991:0117.L6U40.89.0A
Rechtsgrundlage
- § 581 Abs. 1 S. 1 RVO
Fundstellen
- Breith 1991, 462
- HV-INFO 1991, 1465
Amtlicher Leitsatz
1. Eine - rechtlich unbeachtliche Gelegenheitsursache setzt voraus, daß der Gesundheitsschaden mit Wahrscheinlichkeit auch ohne äußere Einwirkungen bzw durch ein austauschbares alltägliches Ereignis etwa zur selben Zeit eingetreten wäre; die konkrete Möglichkeit reicht insoweit nicht aus.
2. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen der Tod eines herzkranken Arbeitnehmers durch akuten Streß wesentlich verursacht (mitverursacht) ist.