Landessozialgericht Niedersachsen
Urt. v. 17.01.1991, Az.: L 6 U 40/89

Unfallversicherung; Gelegenheitsursache; Herztod; Streß; Alltäglich; Einwirkung; Gesundheitsschaden; Wahrscheinlichkeit; Mitverursachung

Bibliographie

Gericht
LSG Niedersachsen
Datum
17.01.1991
Aktenzeichen
L 6 U 40/89
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1991, 11594
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:LSGNIHB:1991:0117.L6U40.89.0A

Fundstellen

  • Breith 1991, 462
  • HV-INFO 1991, 1465

Amtlicher Leitsatz

1. Eine - rechtlich unbeachtliche Gelegenheitsursache setzt voraus, daß der Gesundheitsschaden mit Wahrscheinlichkeit auch ohne äußere Einwirkungen bzw durch ein austauschbares alltägliches Ereignis etwa zur selben Zeit eingetreten wäre; die konkrete Möglichkeit reicht insoweit nicht aus.

2. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen der Tod eines herzkranken Arbeitnehmers durch akuten Streß wesentlich verursacht (mitverursacht) ist.