Art. 1 RdFunk2.ÄG
Bibliographie
- Titel
- Gesetz zu dem Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des Rundfunkstaatsvertrages (Zweiter Rundfunkänderungsstaatsvertrag)
- Redaktionelle Abkürzung
- RdFunk2.ÄG,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22620130000000
(1) Dem Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des Rundfunkstaatsvertrages (Zweiter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) vom 22. Juni 1995 wird zugestimmt.
(2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
(3) Der Staatsvertrag tritt nach seinem Artikel 2 Satz 1 am 1. Januar 1996 in Kraft. Wird der Staatsvertrag nach seinem Artikel 2 Satz 2 gegenstandslos, so wird dies bis zum 31. Januar 1996 im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekanntgemacht.