Abschnitt 1 APrERL - 1. Grundsätzliches
Bibliographie
- Titel
- Richtlinien für den Einsatz eines Agent provocateur im Rahmen der Strafverfolgung
- Redaktionelle Abkürzung
- APrERL,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21011000000023
1.1
Um ihrer verfassungsrechtlich begründeten Pflicht zur effektiven Strafrechtspflege gerecht werden zu können, sind die Strafverfolgungsorgane bei der Bekämpfung der Schwerkriminalität zu besonderen Taktiken und Methoden der Verbrechensbekämpfung gezwungen. Dazu gehören insbesondere die Inanspruchnahme von Informanten sowie der Einsatz von Vertrauenspersonen und Verdeckten Ermittlern nach Maßgabe des Gem. RdErl. vom 16.6.1986 (Nds. MBl. S. 716 - GültL MI 35/76).
1.2
Der Bundesgerichtshof erachtet den polizeilich gesteuerten Einsatz von Agents provocateurs als Methode zur Bekämpfung besonders gefährlicher und schwer aufklärbarer Kriminalität in ständiger Rechtsprechung für zulässig und unverzichtbar. Diese Rechtsprechung hat das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich bestätigt und vor dem Hintergrund des aus dem Rechtsstaatsprinzip folgenden Gebots der Gewährleistung einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege bekräftigt, daß namentlich bei der Bekämpfung organisierter Kriminalität auf Tatverdächtige mit dem Ziel eingewirkt werden darf, ihr von den Ermittlungsbehörden schlüssig vermutetes strafbares Verhalten in einer für die Überführung der Beteiligten geeigneten Weise zu steuern.