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  • ab 16.12.2021 (aktuelle Fassung)

Abschnitt ServKoNIZustErl

Bibliographie

Titel
Bestimmung des Landesbetriebes IT.Niedersachsen als zuständige Stelle für das Servicekonto Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
ServKoNIZustErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20500
  1. 1.

    Der Landesbetrieb IT.Niedersachsen wird gemäß § 7 Abs. 1 OZG zum Anbieter für die Einrichtung eines Servicekontos Niedersachsen für natürliche Personen bestimmt. Den Behörden stellt er das Servicekonto Niedersachsen als Basisdienst nach § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 NDIG bereit.

  2. 2.

    Der Landesbetrieb IT.Niedersachsen wird gemäß § 7 Abs. 2 OZG zur Registrierungsstelle für die Online-Registrierung am Servicekonto Niedersachsen bestimmt.

  3. 3.

    Das Servicekonto Niedersachsen ist das Nutzerkonto i. S. des § 2 Abs. 5 OZG.

  4. 4.

    Dieser Erl. tritt am 16. 12. 2021 in Kraft.

An
IT.Niedersachsen