Abschnitt ServKoNIZustErl
Bibliographie
- Titel
- Bestimmung des Landesbetriebes IT.Niedersachsen als zuständige Stelle für das Servicekonto Niedersachsen
- Redaktionelle Abkürzung
- ServKoNIZustErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20500
- 1.
Der Landesbetrieb IT.Niedersachsen wird gemäß § 7 Abs. 1 OZG zum Anbieter für die Einrichtung eines Servicekontos Niedersachsen für natürliche Personen bestimmt. Den Behörden stellt er das Servicekonto Niedersachsen als Basisdienst nach § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 NDIG bereit.
- 2.
Der Landesbetrieb IT.Niedersachsen wird gemäß § 7 Abs. 2 OZG zur Registrierungsstelle für die Online-Registrierung am Servicekonto Niedersachsen bestimmt.
- 3.
Das Servicekonto Niedersachsen ist das Nutzerkonto i. S. des § 2 Abs. 5 OZG.
- 4.
Dieser Erl. tritt am 16. 12. 2021 in Kraft.
An
IT.Niedersachsen