Versionsverlauf

Pflichtfeld

  • ab 22.11.2017 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 ÄrLBefÜRdErl

Bibliographie

Titel
Dienstrechtliche Befugnisse und Zuständigkeiten nach § 25 NBesG
Redaktionelle Abkürzung
ÄrLBefÜRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20400

Gemäß Nummer 1.3 des Bezugsbeschlusses zu a werden mit Wirkung vom 22.11.2017 die dienstrechtlichen Befugnisse für

  • Ämter der BesGr. A 15 mit Amtszulage und abwärts sowie

  • Arbeitsplätze und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entsprechender Vergütungs- oder Entgeltgruppen

auf die ÄrL übertragen mit der Ausnahme, dass Entscheidungen über die Besetzung der Dienstposten der Dezernatsleitungen 1, 5 und 6, der Dezernatsteilleitungen 3 und 4 sowie der Hauptverantwortlichen des Bereichs Raumordnung und Landesplanung in den Dezernaten 2 mit der Zustimmung des ML zu treffen sind.