§ 15 NHG - Selbstverwaltung
Bibliographie
- Titel
- Niedersächsisches Hochschulgesetz (NHG)
- Amtliche Abkürzung
- NHG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22210
Die Hochschule ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Recht der Selbstverwaltung. Sie regelt ihre Angelegenheiten in der Grundordnung und anderen Ordnungen.