Abschnitt 1 12. RÄndStVG
Bibliographie
- Titel
- Gesetz zum Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag
- Redaktionelle Abkürzung
- 12. RÄndStVG,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22620
(1) Dem am 18. Dezember 2008 unterzeichneten Zwölften Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Zwölfter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) wird zugestimmt.
(2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
(3) 1Der Staatsvertrag tritt nach seinem Artikel 7 Abs. 4 Satz 1 am 1. Juni 2009 in Kraft. 2Wird der Staatsvertrag nach seinem Artikel 7 Abs. 4 Satz 2 gegenstandslos, so wird dies bis zum 30. Juni 2009 im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt gemacht.