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  • ab 20.05.2009 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 12. RÄndStVG

Bibliographie

Titel
Gesetz zum Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag
Redaktionelle Abkürzung
12. RÄndStVG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22620

(2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

(3) 1Der Staatsvertrag tritt nach seinem Artikel 7 Abs. 4 Satz 1 am 1. Juni 2009 in Kraft. 2Wird der Staatsvertrag nach seinem Artikel 7 Abs. 4 Satz 2 gegenstandslos, so wird dies bis zum 30. Juni 2009 im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt gemacht.