Art. 2 StSchStraNI/THZustÜStVG
Bibliographie
- Titel
- Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und dem Freistaat Thüringen über die Übertragung der Zuständigkeit in Staatsschutz-Strafsachen
- Redaktionelle Abkürzung
- StSchStraNI/THZustÜStVG,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 33110
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Hannover, den 8. November 2023
Die Präsidentin des Niedersächsischen Landtages
Hanna Naber
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Der Niedersächsische Ministerpräsident
Stephan Weil