Versionsverlauf

Pflichtfeld

Art. II StrafVzZustG

Bibliographie

Titel
Gesetz über das Abkommen über die erweiterte Zuständigkeit der mit Aufgaben des Strafvollzugs beauftragten Bediensteten der Länder
Redaktionelle Abkürzung
StrafVzZustG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
34200020000000

Die mit der Wahrnehmung von Aufgaben des Strafvollzugs beauftragten Bediensteten der Freien und Hansestadt Hamburg sind über den Rahmen des Abkommens hinaus berechtigt, die im Zusammenhang mit den Aufgaben der Hamburger Jugendstrafanstalt Hahnöfersand erforderlichen Amtshandlungen auf dem Gebiet des Landes Niedersachsen vorzunehmen.