Art. II StrafVzZustG
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über das Abkommen über die erweiterte Zuständigkeit der mit Aufgaben des Strafvollzugs beauftragten Bediensteten der Länder
- Redaktionelle Abkürzung
- StrafVzZustG,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 34200020000000
Die mit der Wahrnehmung von Aufgaben des Strafvollzugs beauftragten Bediensteten der Freien und Hansestadt Hamburg sind über den Rahmen des Abkommens hinaus berechtigt, die im Zusammenhang mit den Aufgaben der Hamburger Jugendstrafanstalt Hahnöfersand erforderlichen Amtshandlungen auf dem Gebiet des Landes Niedersachsen vorzunehmen.