Amtsgericht Hildesheim
Urt. v. 17.09.1991, Az.: 21 C 250/91
Schmerzensgeld; Hundebiß; Bißwunde; Narbe
Bibliographie
- Gericht
- AG Hildesheim
- Datum
- 17.09.1991
- Aktenzeichen
- 21 C 250/91
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1991, 13921
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:AGHILDE:1991:0917.21C250.91.0A
Fundstellen
- DfS Nr. 1993/1732
- ZfS 1992, 83
Amtlicher Leitsatz
Der Geschädigte erhält 2800 DM Schmerzensgeld für zu 20 Prozent mitverschuldete Hundebisse. Er erlitt 10 cm lange Bißwunden unter dem linken und rechten Auge hinweg über den Nasenrücken, zwei weitere Bißwunden an der linken Wange und der rechten Schläfe. Narben bleiben zurück. Er wurde 5 Tage stationär behandelt und war 14 Tage arbeitsunfähig.