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§ 11 NHZG - Unterstützung durch die Stiftung

Bibliographie

Titel
Niedersächsisches Hochschulzulassungsgesetz (NHZG)
Redaktionelle Abkürzung
NHZG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22220030000000

Die Hochschulen können sich bei der Durchführung des Zulassungsverfahrens außerhalb des zentralen Vergabeverfahrens durch die Stiftung unterstützen lassen. Die Einzelheiten der Unterstützung sind zwischen der Hochschule und der Stiftung zu vereinbaren.