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  • ab 04.07.1973 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 LVeMiWiRdErl

Bibliographie

Titel
Anerkennung der Landesvereinigung der Milchwirtschaft Niedersachsen e.V. als Landesvereinigung im Sinne von § 14 des Milch- und Fettgesetzes
Redaktionelle Abkürzung
LVeMiWiRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78620000000001

Die Landesvereinigung der Milchwirtschaft Niedersachsen e. V. mit den Geschäftsstellen in

  • 3 Hannover, Seelhorststr. 4,
    für den Bereich der Landwirtschaftskammer Hannover und

  • 29 Oldenburg, Moslestr. 74,
    für den Bereich der Landwirtschaftskammer Weser-Ems,

habe ich mit Erlaß vom 18.4.1973 als Landesvereinigung im Sinne von § 14 des Milch- und Fettgesetzes anerkannt. Hinsichtlich der von ihr durchzuführenden Aufgaben ist sie meiner Aufsicht unterstellt. Die Landesvereinigung hat ihre Tätigkeit am 24.5.1973 aufgenommen.

Die von der Landesvereinigung durchzuführenden Aufgaben entsprechen denen der bisherigen Milchwirtschaftlichen Arbeitsgemeinschaften Hannover-Braunschweig e. V. und Weser-Ems e. V., die ihre Tätigkeit am 30.6.1973 einstellen.