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  • ab 13.02.2018 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 beBPoIT.NPSBeschl

Bibliographie

Titel
Bestimmung des Landesbetriebes IT.Niedersachsen als Prüfstelle bei Anträgen auf Freischaltung eines besonderen elektronischen Behördenpostfachs
Redaktionelle Abkürzung
beBPoIT.NPSBeschl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21061

Die LReg hat den Landesbetrieb IT.N mit Wirkung vom 13.2.2018 als öffentlich-rechtliche Stelle gemäß § 7 Abs. 1 ERVV bestimmt.