Abschnitt 1 beBPoIT.NPSBeschl
Bibliographie
- Titel
- Bestimmung des Landesbetriebes IT.Niedersachsen als Prüfstelle bei Anträgen auf Freischaltung eines besonderen elektronischen Behördenpostfachs
- Redaktionelle Abkürzung
- beBPoIT.NPSBeschl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21061
Die LReg hat den Landesbetrieb IT.N mit Wirkung vom 13.2.2018 als öffentlich-rechtliche Stelle gemäß § 7 Abs. 1 ERVV bestimmt.