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  • ab 01.01.2005 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 3 GefVDRdErl

Bibliographie

Titel
Durchführung von Maßnahmen nach der Verordnung (EWG) Nr. 1906/90 über Vermarktungsnormen für Geflügelfleisch
Redaktionelle Abkürzung
GefVDRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78630

3.
Dieser RdErl. tritt am 1. 1. 2005 in Kraft. Gleichzeitig wird der Bezugserlass aufgehoben.

An
das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
die Bezirksregierungen

Nachrichtlich:

An die
Landkreise und kreisfreien Städte