Abschnitt 1 MaOWaZustBek
Bibliographie
- Titel
- Zuständigkeitsregelung für die Überwachung der Entnahme von Marktordnungswaren (Fischereierzeugnisse) aus dem Handel sowie deren Verwendung
- Redaktionelle Abkürzung
- MaOWaZustBek,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 79300000000005
Zuständige Stellen im Sinne des § 2 Abs. 2 der Fischereierzeugnisse-Vergünstigungs-Verordnung vom 13.1.1983 (BGBl. I S. 26) sind für Marktentnahmen in Cuxhaven die Seefischmarkt Cuxhaven GmbH, für Marktentnahmen an allen anderen Plätzen das Staatliche Fischereiamt in Bremerhaven mit seinen Fischereiaufsichtsbeamten.
Diese Bek. tritt mit sofortiger Wirkung an die Stelle meiner Bek. vom 22.6.1977 (Nds. MBl. S. 740 - GültL 53/68), die hiermit aufgehoben wird.