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  • ab 16.02.1983 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 MaOWaZustBek

Bibliographie

Titel
Zuständigkeitsregelung für die Überwachung der Entnahme von Marktordnungswaren (Fischereierzeugnisse) aus dem Handel sowie deren Verwendung
Redaktionelle Abkürzung
MaOWaZustBek,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
79300000000005

Zuständige Stellen im Sinne des § 2 Abs. 2 der Fischereierzeugnisse-Vergünstigungs-Verordnung vom 13.1.1983 (BGBl. I S. 26) sind für Marktentnahmen in Cuxhaven die Seefischmarkt Cuxhaven GmbH, für Marktentnahmen an allen anderen Plätzen das Staatliche Fischereiamt in Bremerhaven mit seinen Fischereiaufsichtsbeamten.

Diese Bek. tritt mit sofortiger Wirkung an die Stelle meiner Bek. vom 22.6.1977 (Nds. MBl. S. 740 - GültL 53/68), die hiermit aufgehoben wird.