Versionsverlauf

Pflichtfeld

  • ab 10.05.2023 (aktuelle Fassung)

Art. 1 3. MÄStVG

Bibliographie

Titel
Gesetz zum Dritten Medienänderungsstaatsvertrag
Redaktionelle Abkürzung
3. MÄStVG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22620

(1) Dem am 21. Oktober/2. November 2022 unterzeichneten Dritten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (Dritter Medienänderungsstaatsvertrag) wird zugestimmt.

(2) Der Staatsvertrag wird als Anlage veröffentlicht.

(3) 1Der Staatsvertrag tritt nach seinem Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 am 1. Juli 2023 in Kraft. 2Wird der Staatsvertrag nach seinem Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 gegenstandslos, so wird dies bis zum 1. September 2023 im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt gemacht.