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  • ab 01.09.2020 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 NBesG§44DRdErl

Bibliographie

Titel
Durchführungshinweise zu den §§ 44 und 45 NBesG
Redaktionelle Abkürzung
NBesG§44DRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20441

Zur Durchführung der §§ 44 und 45 NBesG werden die in der Anlage abgedruckten Hinweise gegeben. Es wird gebeten, hiernach zu verfahren.

Den Kommunen und den sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts wird empfohlen, entsprechend zu verfahren.

Außer Kraft am 1. September 2025 durch Nummer 2 des RdErl. vom 18. August 2020 (Nds. MBl. S. 925)