Abschnitt 1 NBesG§44DRdErl
Bibliographie
- Titel
- Durchführungshinweise zu den §§ 44 und 45 NBesG
- Redaktionelle Abkürzung
- NBesG§44DRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20441
Zur Durchführung der §§ 44 und 45 NBesG werden die in der Anlage abgedruckten Hinweise gegeben. Es wird gebeten, hiernach zu verfahren.
Den Kommunen und den sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts wird empfohlen, entsprechend zu verfahren.
Außer Kraft am 1. September 2025 durch Nummer 2 des RdErl. vom 18. August 2020 (Nds. MBl. S. 925)