Art. 3 NIHBZwVerbG
Bibliographie
- Titel
- Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen über Zweckverbände, öffentlich-rechtliche Vereinbarungen, kommunale Arbeitsgemeinschaften und Wasser- und Bodenverbände
- Redaktionelle Abkürzung
- NIHBZwVerbG,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20300070000000
Dieses Gesetz tritt vierzehn Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Hannover, den 8. Dezember 1970
Der Niedersächsische Ministerpräsident
Kubel
Der Niedersächsische Minister des Innern
Lehners