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  • ab 01.01.2024 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 5 VV TB

Bibliographie

Titel
Bauaufsicht; Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) - Fassung November 2023 -
Amtliche Abkürzung
VV TB
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21072

Bei Baumaßnahmen, für die der Bauantrag nach § 67 NBauO, der Antrag auf bauaufsichtliche Zustimmung nach § 74 Abs. 2 oder die Mitteilung nach § 62 Abs. 3 NBauO bis zum 31. 12. 2023 übermittelt wurde, sowie bei verfahrensfreien Baumaßnahmen nach § 60 Abs. 1 und 2 NBauO mit Baubeginn vor dem 1. 1. 2024 darf die VV TB nach der bisherigen Fassung angewendet werden.