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§ 3 NNVG - Bedienungsangebot im Schienenpersonennahverkehr

Bibliographie

Titel
Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz (NNVG)
Amtliche Abkürzung
NNVG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
94000020000000

Grundlage für die Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen des öffentlichen Personennahverkehrs mit Eisenbahnen (Schienenpersonennahverkehr) ist das Bedienungsangebot nach dem Fahrplan 1993/94. Änderungen gegenüber diesem Angebot bedürfen der Zustimmung der Aufgabenträger, die für die von der Änderung betroffene Linie verantwortlich sind.