§ 3 NNVG - Bedienungsangebot im Schienenpersonennahverkehr
Bibliographie
- Titel
- Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz (NNVG)
- Amtliche Abkürzung
- NNVG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 94000020000000
Grundlage für die Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen des öffentlichen Personennahverkehrs mit Eisenbahnen (Schienenpersonennahverkehr) ist das Bedienungsangebot nach dem Fahrplan 1993/94. Änderungen gegenüber diesem Angebot bedürfen der Zustimmung der Aufgabenträger, die für die von der Änderung betroffene Linie verantwortlich sind.