Oberlandesgericht Oldenburg
Urt. v. 11.01.1990, Az.: 5 AR 3/90

Bewilligung der Beratungshilfe; Aufsuchen eines Rechtsanwalts; Wohnsitz des Antragstellers; Zuständiges Amtsgericht; Vergütungsfestsetzungsantrag

Bibliographie

Gericht
OLG Oldenburg
Datum
11.01.1990
Aktenzeichen
5 AR 3/90
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1990, 14932
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OLGOL:1990:0111.5AR3.90.0A

Fundstellen

  • NiedersRpfl 1990, 99
  • Rpfleger 1990, 126 (Volltext mit amtl. LS u. Anm.)

Redaktioneller Leitsatz

Redaktioneller Leitsatz:

Das für den Wohnsitz des Antragstellers zuständige Amtsgericht ist für eine Entscheidung über die die Bewilligung der Beratungshilfe nach unmittelbarem Aufsuchen eines (auswärtigen) Rechtsanwalts zuständig. Dies ist auch dann der Fall, wenn vom Rechtsanwalt bereits ein Vergütungsfestsetzungsantrag zu den Akten gereicht worden ist.